Bei Krankheit ist der Mannschaftsführer des ausrichtenden Vereins und der RWK-Leiter/in rechtzeitig zu kontaktieren und ein ärztliches Attest des behandelnden Arztes am Wettkampftag vorzulegen. (Den krankgeschriebenen ist ein Nachschießen bis zum folgenden Wettkampftag zu ermöglichen.)
Staffel I | Staffel II | |
20.09.2025 | ||
11.10.2025 | ||
29.11.2025 |