Bei Krankheit ist der Mannschaftsführer des ausrichtenden Vereins und der RWK-Leiter/in rechtzeitig zu kontaktieren und ein ärztliches Attest des behandelnden Arztes am Wettkampftag vorzulegen. (Den krankgeschriebenen ist ein Nachschießen bis zum folgenden Wettkampftag zu ermöglichen.)